Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pirkner Manufaktur
Markus Pirkner
Markt 72
2662 Schwarzau im Gebirge
Österreich
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Lieferungen, Planungen, Fertigungen, Montagen und sonstigen Tätigkeiten des Auftragnehmers.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Für Unternehmer gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Leistungsbereich

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Bau- und Möbeltischlerei
  • Planung und Herstellung von Möbeln
  • Küchen, Wohnräume, Schlafräume, Böden, Stiegen und Innenausbau
  • Sonderanfertigungen und Maßmöbel
  • Manufaktur- und Designlösungen
  • Wohnmobil- und Sonderausbauten
  • Gastronomie-, Verkaufs- und Unternehmensausstattung
  • Laserbearbeitung, Oberflächenbearbeitung und Lackierung
  • B2B-Produktionsservice und Lohnfertigung
  • Montage-, Anpassungs- und Reparaturleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, den Planunterlagen oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

3. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots, ausdrückliche Annahme durch den Kunden oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung nach Zustimmung des Kunden zustande.

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

4. Planungen, Entwürfe und Unterlagen

Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Visualisierungen, technische Unterlagen, Kalkulationen, Muster, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben noch für eigene oder fremde Zwecke verwendet werden.

Wird ein Angebot nicht angenommen, sind überlassene Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Planungsleistungen, Entwurfsleistungen, Bemusterungen und Projektvorbereitungen angemessen zu verrechnen, sofern dies vereinbart wurde oder der Kunde eine über eine bloße Erstanfrage hinausgehende Leistung in Anspruch nimmt.

5. Preise und Kostenvoranschläge

Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Bei Unternehmern verstehen sich Preise, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Verbrauchern werden Preise nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.

Kostenvoranschläge beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Informationen. Änderungen des Leistungsumfangs, unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden, nachträgliche Änderungswünsche, Mehraufwand aufgrund baulicher Gegebenheiten oder nicht vorhersehbare Umstände können zu Mehrkosten führen.

Der Auftragnehmer wird den Kunden über wesentliche Abweichungen informieren, soweit diese erkennbar werden.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind nach Maßgabe des Angebots, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Anzahlungen, Teilzahlungen oder Akontozahlungen zu verlangen, insbesondere bei Maßanfertigungen, Materialbestellungen, größeren Projekten, Sonderlösungen oder B2B-Produktionsaufträgen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen sowie angemessene Betreibungs- und Einbringungskosten geltend zu machen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Maße, Pläne, Unterlagen, Genehmigungen und sonstigen Angaben rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.

Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass:

  • die Baustelle oder der Montageort zugänglich ist,
  • erforderliche Vorleistungen anderer Gewerke abgeschlossen sind,
  • Strom, Wasser oder sonstige erforderliche Anschlüsse verfügbar sind,
  • bauliche Gegebenheiten den mitgeteilten Angaben entsprechen,
  • behördliche oder sonstige erforderliche Bewilligungen vorliegen,
  • empfindliche Gegenstände geschützt oder entfernt werden,
  • vereinbarte Termine eingehalten werden können.

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender, unrichtiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.

8. Maße, Materialien und Naturprodukte

Holz, Furniere, Massivholz, Plattenwerkstoffe, Stein, Metall, Leder, Glas und sonstige Materialien können natürliche Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung, Oberfläche und Haptik aufweisen.

Solche materialtypischen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie branchenüblich, technisch bedingt oder aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Materials unvermeidbar sind.

Geringfügige Maß-, Farb-, Struktur- und Oberflächenabweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie technisch oder materialbedingt sind und die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

9. Änderungswünsche und Zusatzleistungen

Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zusatzleistungen, Änderungen, Mehraufwand, erneute Planungen, zusätzliche Bemusterungen, Sonderfahrten oder Wartezeiten gesondert zu verrechnen.

Änderungen sind möglichst schriftlich zu vereinbaren.

10. Lieferung, Montage und Termine

Liefer- und Montagetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Krankheit, Materialengpässen, Transportproblemen, Witterung, behördlichen Maßnahmen, fehlender Mitwirkung des Kunden oder unvorhersehbarer technischer Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

11. Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, fertiggestellte Leistungen nach Mitteilung der Fertigstellung oder nach Übergabe zu prüfen und abzunehmen.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Wird die Leistung vom Kunden ohne ausdrückliche Abnahme in Gebrauch genommen, gilt sie als abgenommen, soweit dem keine zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.

12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, Werkstücke, Möbel, Bauteile und sonstige Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum des Auftragnehmers.

Bei Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern, zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder sonst darüber zu verfügen, sofern keine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers vorliegt.

13. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht eingeschränkt.

Gegenüber Unternehmern gilt, dass erkennbare Mängel unverzüglich nach Übergabe, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen sind. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei berechtigten Mängeln zunächst Verbesserung oder Austausch vorzunehmen.

Kein Mangel liegt vor bei gewöhnlicher Abnutzung, unsachgemäßer Nutzung, mangelnder Pflege, ungeeignetem Raumklima, Feuchtigkeit, Hitze, direkter Sonneneinstrahlung, unsachgemäßer Reinigung, Eingriffen Dritter oder Veränderungen durch den Kunden.

14. Pflege und Nutzung

Der Kunde ist verpflichtet, Möbel, Oberflächen und Einbauten sachgerecht zu nutzen und zu pflegen.

Insbesondere Holzprodukte reagieren auf Raumklima, Luftfeuchtigkeit, Temperatur und Sonneneinstrahlung. Der Kunde hat für ein geeignetes Raumklima und eine materialgerechte Pflege zu sorgen.

Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, fehlender Pflege oder ungeeigneter Umgebungsbedingungen fallen nicht in die Gewährleistung.

15. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer gegenüber Unternehmern nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste und reine Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen; zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.

16. B2B-Produktionsservice und Lohnfertigung

Bei B2B-Produktionsleistungen erfolgt die Fertigung auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, Spezifikationen, Zeichnungen, Daten, Maße und technischen Vorgaben.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Unterlagen und Vorgaben.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte technische Daten, Schutzrechte, Normen, Bauvorschriften oder Verwendungszwecke umfassend zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus unrichtigen Vorgaben, Schutzrechtsverletzungen oder rechtswidriger Verwendung der bereitgestellten Unterlagen entstehen, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.

17. Rücktrittsrecht bei Verbrauchergeschäften im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht zustehen.

Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch insbesondere nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere Maßmöbel, individuell geplante Einbauten, Sonderanfertigungen, personalisierte Produkte, projektbezogene Fertigungen und sonstige individuell hergestellte Werkstücke.

Bei Dienstleistungen oder Werkleistungen kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen oder eingeschränkt sein, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung begonnen wird, und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, wird der Kunde darüber gesondert informiert.

18. Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung eines angenommenen Auftrags ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers möglich, sofern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

Im Fall einer einvernehmlichen Stornierung ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits erbrachte Leistungen, Planungsaufwand, Materialbestellungen, Sonderanfertigungen, entgangene Deckungsbeiträge und sonstige entstandene Kosten angemessen zu verrechnen.

Bei Maßanfertigungen und Sonderbestellungen können bereits bestellte oder angefertigte Materialien und Werkstücke vollständig zu verrechnen sein.

19. Referenzen, Fotos und Projektdokumentation

Der Auftragnehmer darf fertiggestellte Projekte zu Dokumentations- und Referenzzwecken fotografieren und verwenden, sofern der Kunde dem nicht widerspricht und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

Eine Veröffentlichung mit Namen, Adresse oder sonstigen personenbezogenen Angaben erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.

Bei sensiblen oder privaten Projekten wird auf berechtigte Vertraulichkeitsinteressen des Kunden Rücksicht genommen.

20. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit gerichtlich festgestellten oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannten Gegenforderungen zulässig.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht Unternehmern nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und gesetzlich zwingend besteht.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

21. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.

22. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

Gegenüber Unternehmern ist Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig, soweit gesetzlich zulässig.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

23. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Stand: Juli 2026